"Die Bezügeanpassung 2022 basiert auf einem verantwortungsvollen Kompromiss, bei dem die Gewerkschaften mit am Tisch saßen. Schließlich müssen wir gerade in Krisenzeiten auch die finanzielle Belastbarkeit der öffentlichen Kassen und die Akzeptanz der Gesellschaft im Blick haben", so Wolfgang Fackler, Vorsitzender des Arbeitskreises für Fragen des öffentlichen Dienstes anlässlich der Debatte im Rahmen der Verbandsanhörung zum Gesetzentwurf zur Bezügeanpassung.
Arbeitskreisvorsitzender Wolfgang Fackler mit Staatsminister Albert Füracker (Foto: Rolf Poss)
Mit dem Gesetzentwurf sollen entsprechend dem Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 29. November 2021 die Bezüge der bayerischen Beamtinnen und Beamten ab dem 1. Dezember 2022 um 2,8 % erhöht werden. Ferner sollen die aktiven Beamtinnen und Beamten eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro erhalten.
"Während die Inflation seit 2006 laut Verbraucherpreisindex um rund 25 Prozent stieg, wurden die Bezüge im gleichen Zeitraum um über 38 Prozent angehoben. Diese Reallohn-Erhöhung darf von den Kritikern des aktuellen Abschlusses nicht verschwiegen werden, wenn ihrerseits schon die aktuelle Inflationsentwicklung als zentrales Beurteilungskriterium herangezogen wird", so Fackler.
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